Hausverwaltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Hausverwalter werden vom [[Statthalter]] ernannt und sind für die Vergabe von Häusern innerhalb eines [[Stadt|Ortes]] zuständig. Außerhalb des ihnen anvertrauten Gebietes haben sie keine Befugnisse. Ohne triftigen Grund ist es nicht möglich ein vergebenes Haus Jemandem wieder zu entreißen.
 
Hausverwalter werden vom [[Statthalter]] ernannt und sind für die Vergabe von Häusern innerhalb eines [[Stadt|Ortes]] zuständig. Außerhalb des ihnen anvertrauten Gebietes haben sie keine Befugnisse. Ohne triftigen Grund ist es nicht möglich ein vergebenes Haus Jemandem wieder zu entreißen.
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Aktuelle Version vom 4. August 2017, 14:20 Uhr

Hausverwalter werden vom Statthalter ernannt und sind für die Vergabe von Häusern innerhalb eines Ortes zuständig. Außerhalb des ihnen anvertrauten Gebietes haben sie keine Befugnisse. Ohne triftigen Grund ist es nicht möglich ein vergebenes Haus Jemandem wieder zu entreißen.