Hausverwaltung
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Version vom 4. August 2017, 14:20 Uhr von Mathilda Mahin (Diskussion | Beiträge)
Hausverwalter werden vom Statthalter ernannt und sind für die Vergabe von Häusern innerhalb eines Ortes zuständig. Außerhalb des ihnen anvertrauten Gebietes haben sie keine Befugnisse. Ohne triftigen Grund ist es nicht möglich ein vergebenes Haus Jemandem wieder zu entreißen.