Stadt: Unterschied zwischen den Versionen
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Pro IG-Monat erhebt die Stadt Steuern und zieht sie ein. Steuern richten sich nach dem Besitz an Geld und Gegenstände eines Charakters. Insgesamt zahlt ein Charakter pro Monat 0,5% seines Geldvermögens und 0,25% seines Vermögens in Gegenständen an die Stadt. Diese Steuererhebung wird bei Hausbesitz dann automatisch über die Miete abgeführt und muss nicht mehr zusätzlich oder separat bezahlt werden. | Pro IG-Monat erhebt die Stadt Steuern und zieht sie ein. Steuern richten sich nach dem Besitz an Geld und Gegenstände eines Charakters. Insgesamt zahlt ein Charakter pro Monat 0,5% seines Geldvermögens und 0,25% seines Vermögens in Gegenständen an die Stadt. Diese Steuererhebung wird bei Hausbesitz dann automatisch über die Miete abgeführt und muss nicht mehr zusätzlich oder separat bezahlt werden. | ||
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+ | Bürger, die in der Stadt kein Haus besitzen und eine Aktivität von unter 2000 Punkten auf 30 Tage haben, verlieren ihren Bürgerbrief. | ||
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+ | Besitzt ein Bürger ein Haus, kann er den Bürgerbrief nicht so leicht wieder verlieren. Wenn ein Bürger jedoch für längere Zeit inaktiv ist und er keine Miete für sein Haus zahlt, werden die anfallenden Steuern am Stadtstein nicht mehr automatisch beglichen. Irgendwann wird ein Bürger sich am Stadtstein verschulden und wenn dies nicht innerhalb eines Monats bereinigt wird, wird er dadurch auch seinen Bürgerbrief und weiterführend sein Haus verlieren. | ||
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+ | Statthaltern steht es zudem frei Bürgern ihren Bürgerbrief entziehen. Jedoch ist hierbei ein RP-Grund passend zum Stadtkontext notwendig, der im Zweifelsfall ausführlich und überzeugend gegenüber Rollenspielcharakteren der Spielleitung dargelegt werden kann. Da uns als Spielleitung bewusst ist, dass es mit diesem Instrument schnell zu Griefplay-Situationen kommen kann, sollten Statthalter diese Option mit Bedacht einsetzen, um Konsequenz zu vermeiden. | ||
== Ämter == | == Ämter == |
Version vom 28. Mai 2015, 14:40 Uhr
Ein zentraler Punkt auf Elantharil sind Städte und ihre Zusammenhänge. Ein Skriptsystem ermöglicht Städte zu aktivieren und auch zu regieren. Derzeit ist das in folgenden Städten möglich:
Süden:
Kaiserreich:
Norden:
Bürgertum
Um Bürger in einer der Städte zu werden, wird nur ein Bürgerbrief benötigt. Bürgerbriefe können am Stadtstein beantragt werden, dabei wird eine Gebühr fällig. Zudem ist notwendig, dass die Spielfigur in den letzten 30 Tagen 2500 RP-Punkte erspielt hat. Um dauerhaft Bürger zu bleiben ist notwendig, dass ein Bürger 2000 RP-Punkte dauerhaft auf 30 Tage erreicht.
Vorteile als Bürger
- Als Bürger erhält man ein Stimmrecht auf den Statthalter der Stadt.
- Es gibt Vergünstigungen im Reisesystem.
- Der Dispositionswert in den Zunfthändlern der Stadt ist um 5 erhöht.
- Nur mit Bürgerbrief ist es möglich ein Haus in einer Stadt zu erhalten.
Nachteile als Bürger
Pro IG-Monat erhebt die Stadt Steuern und zieht sie ein. Steuern richten sich nach dem Besitz an Geld und Gegenstände eines Charakters. Insgesamt zahlt ein Charakter pro Monat 0,5% seines Geldvermögens und 0,25% seines Vermögens in Gegenständen an die Stadt. Diese Steuererhebung wird bei Hausbesitz dann automatisch über die Miete abgeführt und muss nicht mehr zusätzlich oder separat bezahlt werden.
Verlust der Bürgerschaft
Bürger, die in der Stadt kein Haus besitzen und eine Aktivität von unter 2000 Punkten auf 30 Tage haben, verlieren ihren Bürgerbrief.
Besitzt ein Bürger ein Haus, kann er den Bürgerbrief nicht so leicht wieder verlieren. Wenn ein Bürger jedoch für längere Zeit inaktiv ist und er keine Miete für sein Haus zahlt, werden die anfallenden Steuern am Stadtstein nicht mehr automatisch beglichen. Irgendwann wird ein Bürger sich am Stadtstein verschulden und wenn dies nicht innerhalb eines Monats bereinigt wird, wird er dadurch auch seinen Bürgerbrief und weiterführend sein Haus verlieren.
Statthaltern steht es zudem frei Bürgern ihren Bürgerbrief entziehen. Jedoch ist hierbei ein RP-Grund passend zum Stadtkontext notwendig, der im Zweifelsfall ausführlich und überzeugend gegenüber Rollenspielcharakteren der Spielleitung dargelegt werden kann. Da uns als Spielleitung bewusst ist, dass es mit diesem Instrument schnell zu Griefplay-Situationen kommen kann, sollten Statthalter diese Option mit Bedacht einsetzen, um Konsequenz zu vermeiden.
Ämter
Statthalter
Statthalter haben uneingeschränkten Wirkungsbereich und können als einzige andere Bürger in Ämter aufnehmen oder entlassen. Sie können zudem jede Funktion der anderen Amtsinhaber übernehmen und ausführen.
Vertreter
Vertreter haben die Rechte, die auch ein Statthalter hat, doch können sie keine Ämter vergeben oder entziehen.
Kommandant
Kommandanten können Wachen einteilen, Laufwege festlegen und die StadtgardeNPCs befehligen, sowie Ausrüstung verteilen.
Exekutive
Die Exekutive stellen die Richter der Stadt dar, sie können Richtssprüche treffen und festlegen, wer in der Stadt ein- und ausgehen darf. Sie sind in der Lage direkt an GardeNPCs Angriffsbefehle zu erteilen, falls das notwendig ist.
Veranstalter
Veranstalter haben die Möglichkeit auf dem gesamten Stadtgebiet Gegenstände zu befestigen oder wieder zu entfernen.
Meister der Münze
Meister der Münze verwalten die Stadtkasse und haben Einfluss auf Steuern, die auf der Zunft liegen, sowie auf eine Zahlungsstatistik.
Ein Meister der Münze kann zudem Spenden an die Zunft veranlassen. Solche Spenden wirken sich direkt auf die Disposition der Zunft gegenüber den Bürgern aus.
Stadtkasse
Die Stadtkasse füllt sich durch folgende drei Punkte selbständig an:
- Steuern der Bürger, Mieten der Bürger
- Reisekosten
- Steuern auf den Zunfthandel
Ausgaben ergeben sich durch folgende Punkte:
- Sold an GardeNPCs
GardeNPCs
Es können durch die Stadtleitung jederzeit weitere GardeNPCs beantragt werden. Diese schlagen mit Kosten von 3500 Drachmen jeweils der Stadtkasse zu Buche. Durch GardeNPCs entstehen zudem laufende monatliche Kosten. (Höhe wird noch nachgetragen)